Norm
ABGB §426Rechtssatz
Für die formlose Schenkung wird bei gemeinsamen Haushalt eine deutliche Abgrenzung der Herrschaftsbereiche genügen, so zB durch ein zugewiesenes Zimmer oder die Verwahrung unter eigenen Sachen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0011154Dokumentnummer
JJR_19841212_OGH0002_0030OB00071_8400000_001