RS OGH 1984/12/12 1Ob35/84

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Veröffentlicht am 12.12.1984
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Norm

B-VG Art20 Abs1
B-VG Art116 Abs1

Rechtssatz

Von Selbstverwaltungskörpern spricht man, wenn nach den Vorschriften der Gesetzgebung ein bestimmter Ausschnitt der öffentlichen Verwaltung besonderen öffentlich - rechtlichen Verbänden zur weisungsfreien Besorgung nach der eigenen Willensbildung und der lediglich nachprüfenden Aufsicht der staatlichen Verwaltung übertragen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0053408

Dokumentnummer

JJR_19841212_OGH0002_0010OB00035_8400000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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