RS OGH 2022/9/14 7Ob691/84, 1Ob155/22h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1984
beobachten
merken

Rechtssatz

Es liegen keine Hinweise dafür vor, dass dem Begriff "Herstellung" nach dem Sprachgebrauch des Gesetzgebers eine andere als die diesem Wort nach allgemeinem Sprachgebrauch zukommende Bedeutung zugekommen wäre. Gerade deshalb, weil § 495 ABGB die Herstellung in den vorigen Stand erwähnt, ist klar, dass "Herstellung" auch nach dem Sprachgebrauch des Gesetzgebers nicht gleichbedeutend war mit "Wiederherstellung".Es liegen keine Hinweise dafür vor, dass dem Begriff "Herstellung" nach dem Sprachgebrauch des Gesetzgebers eine andere als die diesem Wort nach allgemeinem Sprachgebrauch zukommende Bedeutung zugekommen wäre. Gerade deshalb, weil Paragraph 495, ABGB die Herstellung in den vorigen Stand erwähnt, ist klar, dass "Herstellung" auch nach dem Sprachgebrauch des Gesetzgebers nicht gleichbedeutend war mit "Wiederherstellung".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0011674

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten