RS OGH 1984/12/13 7Ob691/84

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Veröffentlicht am 13.12.1984
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Norm

ABGB §483
ABGB §495

Rechtssatz

Es liegen keine Hinweise dafür vor, daß dem Begriff "Herstellung" nach dem Sprachgebrauch des Gesetzgebers eine andere als die diesem Wort nach allgemeinem Sprachgebrauch zukommende Bedeutung zugekommen wäre. Gerade deshalb, weil § 495 ABGB die Herstellung in den vorigen Stand erwähnt, ist klar, daß "Herstellung" auch nach dem Sprachgebrauch des Gesetzgebers nicht gleichbedeutend war mit "Wiederherstellung".

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0011674

Dokumentnummer

JJR_19841213_OGH0002_0070OB00691_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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