RS OGH 1984/12/17 Bkd119/84, 28Ds1/21t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1984
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Norm

DSt 1872 §59
StPO §353

Rechtssatz

Nur der rechtskräftig Verurteilte kann die Wiederaufnahme des Strafverfahrens (hier: Disziplinarverfahrens) verlangen. Wiederaufnahmsanträge des Disziplinarbeschuldigten während noch offener Rechtsmittelverfahren sind daher zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0056219

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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