RS OGH 2014/3/19 2Ob515/84, 1Ob663/87, 1Ob603/95, 3Ob265/02w, 7Ob182/08b, 7Ob126/09v, 7Ob5/13f, 7Ob1

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Veröffentlicht am 18.12.1984
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Norm

CMR Art17 Abs4 litc

Rechtssatz

Sachgemäß vorgenommen ist die Verladung dann, wenn sie transportsicher erfolgt, dh, dass das Gut gegen die normalen, also bei einem ordnungsgemäßen Transport üblicherweise zu erwartenden äußeren Einwirkungen, geschützt ist. Hiezu gehören nicht nur plötzliche Bremsstöße, Auswirkungen der Fliehkraft beim Durchfahren von Kurven oder bei plötzlichen Ausweichmanövern, sondern auch Senkrechtsschwingungen als Auswirkungen schlechter Straßenverhältnisse, Schütteln, Stoßen, Scheuern, Reiben und Drücken des Gutes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0073881

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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