RS OGH 2024/10/24 6Ob716/84; 7Ob173/00t; 5Ob43/07w; 3Ob259/09y; 1Ob58/24x

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Veröffentlicht am 20.12.1984
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Rechtssatz

Die Zuweisung der Ehewohnung und die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sind Angelegenheiten, die nicht nach § 19, sondern nach § 20 IPRG zu beurteilen sind.Die Zuweisung der Ehewohnung und die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sind Angelegenheiten, die nicht nach Paragraph 19,, sondern nach Paragraph 20, IPRG zu beurteilen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0077179

Im RIS seit

20.12.1984

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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