Norm
StGB §159 Abs1 Z1Rechtssatz
Mängel oder gar das Fehlen einer ordnungsgemäßen Buchführung können zum Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beitragen, wenn der Täter dadurch seinen Vermögensstand und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nicht so zu erkennen und zu überblicken vermag, wie es zur Führung des Betriebs mit entsprechender kaufmännischer Sorgfalt erforderlich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0095171Dokumentnummer
JJR_19841220_OGH0002_0110OS00073_8400000_004