RS OGH 1985/1/9 3Ob123/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.01.1985
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Norm

EO §71
EO §274
EO §280

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit Fehlern bei der Kundmachung des Versteigerungsediktes muß ein sehr strenger Maßstab angelegt werden, wenn es darum geht, eine dem Anscheine nach ganz normale und ordnungsgemäß durchgeführte Versteigerung oder einen ganz gewöhnlichen Freihandverkauf nachträglich wegen irgendeines Verfahrensmangels wieder für wirkungslos zu erklären.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 123/84
    Entscheidungstext OGH 09.01.1985 3 Ob 123/84
    EvBl 1985/103 S 500 = SZ 58/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002157

Dokumentnummer

JJR_19850109_OGH0002_0030OB00123_8400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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