RS OGH 2018/12/18 10Os196/84, 15Os71/11x, 14Os30/13p, 12Os32/17y, 13Os95/18x

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Veröffentlicht am 22.01.1985
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Rechtssatz

Urkundenunterdrückung ist ein Dauerdelikt. Es ist zwar bereits mit dem Zeitpunkt vollendet, mit dem das Unterdrücken beginnt; beendet ist die Tat aber erst mit der Rückgabe der Urkunde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0095588

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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