RS OGH 1985/1/24 6Ob616/83, 5Ob528/88, 1Ob132/12m

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Veröffentlicht am 24.01.1985
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Norm

EheG §51
EheG §54
EheG §55 Abs3 g

Rechtssatz

Einem auf § 51 EheG gestützten Scheidungsbegehren kann in Ansehung der Auflösung des Ehebandes selbst die sogenannte Härteklausel nach § 54 EheG dann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung nach § 55 Abs 3 EheG vorliegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0056853

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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