Norm
EO §381 ARechtssatz
Der Anspruch auf Befriedigung aus dem Meistbot im Rang eines bestimmten Pfandrechtes ist keine gewöhnliche Geldforderung, sondern ein "anderer Anspruch" iSd § 381 EO.Der Anspruch auf Befriedigung aus dem Meistbot im Rang eines bestimmten Pfandrechtes ist keine gewöhnliche Geldforderung, sondern ein "anderer Anspruch" iSd Paragraph 381, EO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0004990Dokumentnummer
JJR_19850129_OGH0002_0050OB00508_8500000_001