RS OGH 1985/1/29 5Ob75/83, 6Ob92/13t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.1985
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Norm

AußStrG §269
WEG §8
WEG §12 Abs2

Rechtssatz

Ist im Nachlaß ein mit Wohnungseigentum verbundener Liegenschaftsanteil vorhanden und dringen mehrere Miterben mit der Erbschaftsklage durch, ist das Begehren auf Einwilligung in die öffentliche Feilbietung berechtigt. Diese ist, weil das Verlassenschaftsverfahren beendet ist, im Wege des § 269 AußStrG durchzuführen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 75/83
    Entscheidungstext OGH 29.01.1985 5 Ob 75/83
  • 6 Ob 92/13t
    Entscheidungstext OGH 24.10.2013 6 Ob 92/13t
    Vgl auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0008627

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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