RS OGH 2018/11/21 3Ob501/85, 3Ob181/18s

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Veröffentlicht am 30.01.1985
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Rechtssatz

Eine bereits in einem Vorprozeß beurteilte Vorfrage kann, wird sie zum Gegenstand einer selbständigen Feststellungsklage, anders entscheiden werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0039146

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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