RS OGH 2018/11/21 3Ob501/85, 1Ob667/90, 1Ob536/94, 5Ob2267/96k, 1Ob83/08z, 3Ob181/18s

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Veröffentlicht am 30.01.1985
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Rechtssatz

Nur dann, wenn die Lösung eines Präjudizialverhältnisses auch formal verselbständigt (durch Zwischenfeststellungsantrag oder Feststellungsklage) zum Gegenstand eines Sachantrages wird, ist diese Entscheidung mit den Garantien der Rechtskraft ausgestattet; doch ist in diesem Fall die Vorfrage keine "Vorfrage" im technischen Sinn mehr, sondern ein eigener, selbständiger Rechtsschutzgegenstand.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0038936

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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