RS OGH 1985/1/30 3Ob167/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1985
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Norm

ASVG §64
EO §1 Z13 IIL

Rechtssatz

"BZ 113/1" ist zweifellos die Abkürzung für einen Beitragszuschlag nach § 113 Abs 1 ASVG und "N.Beitr.Pr" weist darauf hin, daß es sich um einen Nachtrag auf Grund einer Beitragsprüfung handelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0000214

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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