Norm
AktG §75Rechtssatz
Das Wort "Anstellungsvertrag" in § 75 AktG wurde unverändert aus dem AktG 1937 übernommen und soll nicht etwa auf das AngG hinweisen.Das Wort "Anstellungsvertrag" in Paragraph 75, AktG wurde unverändert aus dem AktG 1937 übernommen und soll nicht etwa auf das AngG hinweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0049391Dokumentnummer
JJR_19850205_OGH0002_0040OB00005_8500000_004