Norm
ABGB §1295 Ia2Rechtssatz
Der verletzte Ehegatte (Familienbetrieb in Form eine offenen Handelsgesellschaft) hat Anspruch auf Ersatz des Mehraufwandes, den seine Ehefrau während der Dauer seiner Beeinträchtigung erbringen müsste. Kein mittelbarer Schaden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
OHGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0022491Dokumentnummer
JJR_19850212_OGH0002_0020OB00002_8500000_001