RS OGH 1985/2/12 5Ob66/83

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Veröffentlicht am 12.02.1985
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Norm

ABGB §1478
ABGB §1486 Z1
WEG §23 Abs1

Rechtssatz

Der Anspruch des Wohnungseigentumsorganisators gegen den Wohnungseigentumsbewerber auf das vereinbarte Entgelt für die Eigentumswohnung unterliegt nicht der kurzen dreijährigen Frist des § 1486 ABGB, sondern der allgemeinen langen dreißigjährigen Frist des § 1478 ABGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0034433

Dokumentnummer

JJR_19850212_OGH0002_0050OB00066_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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