Norm
ABGB §1478Rechtssatz
Der Anspruch des Wohnungseigentumsorganisators gegen den Wohnungseigentumsbewerber auf das vereinbarte Entgelt für die Eigentumswohnung unterliegt nicht der kurzen dreijährigen Frist des § 1486 ABGB, sondern der allgemeinen langen dreißigjährigen Frist des § 1478 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0034433Dokumentnummer
JJR_19850212_OGH0002_0050OB00066_8300000_001