RS OGH 1985/2/13 3Ob594/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.1985
beobachten
merken

Norm

ABGB §1431 K
ABGB §1438 Aa
ABGB §1438 Bd
ABGB §1478

Rechtssatz

Wird gegen eine nicht bestehende Forderung irrtümlich aufgerechnet, liegt keine Zahlung einer Nichtschuld im Sinn des § 1431 ABGB vor. Die irrtümlich aufgerechnete Forderung und der Lauf ihrer Verjährung bleiben unberührt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0033868

Dokumentnummer

JJR_19850213_OGH0002_0030OB00594_8400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten