Norm
ABGB §1431 KRechtssatz
Wird gegen eine nicht bestehende Forderung irrtümlich aufgerechnet, liegt keine Zahlung einer Nichtschuld im Sinn des § 1431 ABGB vor. Die irrtümlich aufgerechnete Forderung und der Lauf ihrer Verjährung bleiben unberührt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0033868Dokumentnummer
JJR_19850213_OGH0002_0030OB00594_8400000_003