RS OGH 1985/2/13 3Ob125/84, 7Ob623/88, 1Ob14/93, 5Ob261/02x, 10Ob44/07d

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Veröffentlicht am 13.02.1985
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Norm

ABGB §372 Ic

Rechtssatz

Die publizianische Klage kann mit Erfolg zwar gegen jeden Dritten, aber nie gegen den wirklichen Eigentümer angestrengt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0010986

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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