Norm
ABGB §372 IcRechtssatz
Die publizianische Klage kann mit Erfolg zwar gegen jeden Dritten, aber nie gegen den wirklichen Eigentümer angestrengt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0010986Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.07.2011