Norm
ABGB §435Rechtssatz
Kommt es beim derivativen Erwerb eines Superädifikates nicht zur Urkundenhinterlegung, dann steht dem Erwerber weder die publizianische Klage zu noch kann er einer Exekution auf das Superädifikat auf Grund eines sogenannten Ersitzungsbesitzes oder auf Grund der von ihm tatsächlich ausgeübten Verfügungsmacht über den Überbau mit Erfolg widersprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0000855Im RIS seit
13.02.1985Zuletzt aktualisiert am
07.06.2023