Norm
KSchG §20Rechtssatz
Die Ankündigung "Zinsenfreie Teilzahlung - erste Rate Jänner 1984" ist zweifellos geeignet, bei Kaufinteressenten den Eindruck zu erwecken, die erste Zahlung sei erst im Jänner 1984 zu leisten, obgleich bei Abzahlungsgeschäften gemäß § 20 KSchG der Verbraucher einen Teil des Barzahlungspreises spätestens bei Übergabe der Sache anzuzahlen hat; sie ist, da es keineswegs als selbstverständlich vorausgesetzt werden kann, daß alle Interessenten diese Bestimmung des KSchG kennen, irreführend.Die Ankündigung "Zinsenfreie Teilzahlung - erste Rate Jänner 1984" ist zweifellos geeignet, bei Kaufinteressenten den Eindruck zu erwecken, die erste Zahlung sei erst im Jänner 1984 zu leisten, obgleich bei Abzahlungsgeschäften gemäß Paragraph 20, KSchG der Verbraucher einen Teil des Barzahlungspreises spätestens bei Übergabe der Sache anzuzahlen hat; sie ist, da es keineswegs als selbstverständlich vorausgesetzt werden kann, daß alle Interessenten diese Bestimmung des KSchG kennen, irreführend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0065696Dokumentnummer
JJR_19850227_OGH0002_0040OB00305_8500000_001