RS OGH 2008/9/24 1Ob506/85, 7Ob183/08z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1985
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Norm

ABGB §1052 C
  1. ABGB § 1052 heute
  2. ABGB § 1052 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Ob eine Gefährdung im Sinne des § 1052 zweiter Satz ABGB vorliegt, ist auf Grund verständiger objektiver Beurteilung der gesamten Sachlage aus der Sicht des Vorleistungspflichtigen zu prüfen.Ob eine Gefährdung im Sinne des Paragraph 1052, zweiter Satz ABGB vorliegt, ist auf Grund verständiger objektiver Beurteilung der gesamten Sachlage aus der Sicht des Vorleistungspflichtigen zu prüfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0021083

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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