Norm
StPO §288 Abs2 Z3Rechtssatz
Feststellungen, die das Erstgericht ohne ausreichende Erörterung der maßgebenden Verfahrensergebnisse getroffen hat und die von der Anklagebehörde infolge des trotzdem ergangenen Schuldspruchs nicht bekämpft werden konnten, können einer (freisprechenden) Rechtsmittelentscheidung nicht als unbedenklich zugrundegelegt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0100327Dokumentnummer
JJR_19850305_OGH0002_0100OS00206_8400000_003