RS OGH 1985/3/7 7Ob507/85

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Veröffentlicht am 07.03.1985
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Rechtssatz

Geht man beim drittfinanzierten Kauf von einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne des § 18 KSchG und der herrschenden Lehre zwischen Kaufvertrag und Darlehensvertrag aus, beseitigt ein Rücktritt vom Kaufvertrag auch den Darlehensvertrag und damit auch die von diesem abhängige Bürgschaft.Geht man beim drittfinanzierten Kauf von einer wirtschaftlichen Einheit im Sinne des Paragraph 18, KSchG und der herrschenden Lehre zwischen Kaufvertrag und Darlehensvertrag aus, beseitigt ein Rücktritt vom Kaufvertrag auch den Darlehensvertrag und damit auch die von diesem abhängige Bürgschaft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0020630

Dokumentnummer

JJR_19850307_OGH0002_0070OB00507_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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