RS OGH 1985/3/27 3Ob12/85

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Veröffentlicht am 27.03.1985
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Norm

EO §7 Abs2 Da
EO §36 Aa
EO §36 D
EO §65 F

Rechtssatz

Hätte eine Exekution ohne Beweis des Eintritts einer verneinenden aufschiebenden Bedingung mittels öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde nicht bewilligt werden dürfen, dann kann der Verpflichtete an sich mit einem Rekurs gegen die ohne einen solchen Beweis erteilte Exekutionsbewilligung durchdringen aber auch (trotz Unterlassung bzw Zurückziehung des Rekurses) die Klage nach § 36 Abs 1 Z 1 EO erheben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0001379

Dokumentnummer

JJR_19850327_OGH0002_0030OB00012_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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