Rechtssatz
Einem Urteilsbegehren auf Zustimmung zu einem an eine Verwaltungsbehörde gerichteten Antrag des Klägers kann, wenn keine grundsätzlich andere als die begehrte Rechtsfolge einzutreten hat, auch unter Einschränkungen (Auflagen an den Kläger) stattgegeben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0041038Dokumentnummer
JJR_19850417_OGH0002_0010OB00013_8500000_001