Rechtssatz
Keine Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund, wenn der die Auflösung anstrebende Vertragsteil die Nichterfüllung der übernommenen Verpflichtungen selbst zu verantworten hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0018885Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.07.2015