RS OGH 1985/4/17 1Ob562/85, 6Ob610/88

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Veröffentlicht am 17.04.1985
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Norm

ABGB §1168 Abs2

Rechtssatz

§ 1168 Abs 2 ABGB gewährt dem Unternehmer lediglich wahlweise ein besonderes Rücktrittsrecht und hindert ihn damit nicht, am Vertrag festzuhalten, um den eingeschränkten Entgeltanspruch geltend machen zu können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0038325

Dokumentnummer

JJR_19850417_OGH0002_0010OB00562_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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