Norm
ABGB §1168 Abs2Rechtssatz
§ 1168 Abs 2 ABGB gewährt dem Unternehmer lediglich wahlweise ein besonderes Rücktrittsrecht und hindert ihn damit nicht, am Vertrag festzuhalten, um den eingeschränkten Entgeltanspruch geltend machen zu können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0038325Dokumentnummer
JJR_19850417_OGH0002_0010OB00562_8500000_001