RS OGH 2025/2/26 4Ob67/84; 6Ob262/07h; 3Ob62/17i; 1Ob35/22m; 2Ob90/22g; 8Ob96/24m

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Veröffentlicht am 23.04.1985
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Rechtssatz

Die Bindungswirkung des rechtskräftigen Feststellungsurteils schließt eine abermalige Prüfung dieser Frage aus; das im Vorprozess festgestellte Rechtsverhältnis ist vielmehr ohne weiteres der neuen Entscheidung zugrunde zu legen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0039147

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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