RS OGH 1985/4/23 4Ob504/84 (4Ob505/84)

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Veröffentlicht am 23.04.1985
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Norm

ABGB §1266

Rechtssatz

Bei Ehepakten sind Zuwendungen, die von vornherein auch oder gerade für den Fall der Scheidung gedacht sein sollten, schwer vorstellbar. Vielmehr ist die Versorgung des Überlebenden häufig ein wichtiger Zuwendungszweck in einer funktionierenden Ehe.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 504/84
    Entscheidungstext OGH 23.04.1985 4 Ob 504/84
    Veröff: SZ 58/63 = EvBl 1986/28 S 112

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0022388

Dokumentnummer

JJR_19850423_OGH0002_0040OB00504_8400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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