Norm
ABGB §99Rechtssatz
Die Wirkungen eines von einem Ehegatten dem anderen abgegebenen Schuldbekenntnis isd § 1 Abs 1 lit b NZwG als vertragliche Anerkennung nach § 99 ABGB sind davon unabhängig, ob der einbekannte Rückstand auf Grund dieses Notariatsaktes auch vollstreckbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0009608Dokumentnummer
JJR_19850424_OGH0002_0030OB00031_8500000_002