Norm
GmbHG §26 Abs1Rechtssatz
Die Einreichung der von den Geschäftsführern unterzeichneten Liste der Gesellschafter kann das Registergericht durch Strafen im Sinne des § 14 HGB gegenüber den Geschäftsführern und nicht gegenüber der Gesellschaft erzwingen.Die Einreichung der von den Geschäftsführern unterzeichneten Liste der Gesellschafter kann das Registergericht durch Strafen im Sinne des Paragraph 14, HGB gegenüber den Geschäftsführern und nicht gegenüber der Gesellschaft erzwingen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0059848Dokumentnummer
JJR_19850425_OGH0002_0060OB00009_8500000_002