RS OGH 1985/4/25 6Ob557/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1985
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Norm

ABGB §1438 Ba
ABGB §1438 E

Rechtssatz

Wenngleich unter "Abrechnung" die vertraglich begründete Kürzung eines künftigen Anspruches infolge vorzeitiger Leistung (zB Vorschuß) zu verstehen ist, so kann - da die fälschliche Bezeichnung einer rechtsgeschäftlichen Erklärung an ihrem wahren Inhalt nichts ändert - eine behauptete Abrechnung als Aufrechnung verstanden werden (hier:

Aufrechnung eines Verpächters mit Schadenersatzansprüchen gegen eine vom Pächter rückgeforderte Barkaution).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0033870

Dokumentnummer

JJR_19850425_OGH0002_0060OB00557_8500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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