RS OGH 1985/5/8 1Ob539/85

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Veröffentlicht am 08.05.1985
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Norm

ABGB §566
ABGB §567
ABGB §568
AußStrG §122

Rechtssatz

Vor Inkrafttreten des Sachwaltergesetz konnten voll Entmündigte in lichten Zwischenräumen in allen Testamentsformen gültig testieren. Eine aufgrund eines von einem voll Entmündigten verfaßten außergerichtlichen schriftlichen Testaments abgegebene Erbserklärung ist daher vom Gericht anzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0007992

Dokumentnummer

JJR_19850508_OGH0002_0010OB00539_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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