Norm
GBG §61 Abs1 B1Rechtssatz
Das Begehren auf Rückübertragung des Eigentums ohne gleichzeitige Bestreitung der Gültigkeit der Einverleibung - also auch bei vorzeitiger Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses - kann nicht zum Gegenstand einer Streitanmerkung gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0060528Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.01.2020