RS OGH 1985/5/24 Js17148/84, Js9471/84 - GZ vom OGH vergeben

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Veröffentlicht am 24.05.1985
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Norm

StGB §127 L
StGB §129

Rechtssatz

Ls 9 Js 17148/84

Die unbefugte Verwendung einer fremden Codekarte für EC-Geldautomaten unter Benützung der persönlichen Geheimzahl des Berechtigten zur Geldabhebung aus einem Geldautomaten ist Diebstahl des Geldes.

RS U AG Gießen (D)                   1985/05/24      Js17148/84

Veröff: NJW 1985,2283

RS U AG Kuhnbach (D)                 1985/03/27      Js 9471/84

3 DS 4 Js 9471/84

Beisatz: Es liegt ein schwerer Fall des Diebstahls vor, weil das Geld

aus einem Behältnis entzogen wird, das den Zweck hat, das darin

verwahrte Geld gegen Wegnahme besonders zu sichern. (T1) Veröff: NJW

1985,2282 = NStZ 1985,458

Schlagworte

*D* Vgl zu beiden Urteilen: Martin W. Huff, Die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Geldautomaten. Veröff: NStZ 1985,438

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1985:RS0104730

Dokumentnummer

JJR_19850524_AUSL000_0000JS17148_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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