RS OGH 1985/5/30 13Os48/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.1985
beobachten
merken

Norm

StGB §302 Abs1

Rechtssatz

Ein Tierarzt, der als amtlicher Fleischbeschauer mit dem Vorsatz, den betroffenen Fleischhauer am Vermögen zu schädigen, seine behördliche Befugnis dadurch wissentlich mißbraucht, daß er bei amtlichen Fleischbeschauen von geschlachteten Schweinen Fleisch in einem zur Trichinenuntersuchung nicht benötigten Umfang entnimmt, begeht Mißbrauch der Amtsgewalt.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 48/85
    Entscheidungstext OGH 30.05.1985 13 Os 48/85

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0097012

Dokumentnummer

JJR_19850530_OGH0002_0130OS00048_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten