Norm
StGB §302 Abs1Rechtssatz
Ein Tierarzt, der als amtlicher Fleischbeschauer mit dem Vorsatz, den betroffenen Fleischhauer am Vermögen zu schädigen, seine behördliche Befugnis dadurch wissentlich mißbraucht, daß er bei amtlichen Fleischbeschauen von geschlachteten Schweinen Fleisch in einem zur Trichinenuntersuchung nicht benötigten Umfang entnimmt, begeht Mißbrauch der Amtsgewalt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0097012Dokumentnummer
JJR_19850530_OGH0002_0130OS00048_8500000_001