RS OGH 1985/5/30 7Ob559/85

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Veröffentlicht am 30.05.1985
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Norm

ABGB §904 II
ABGB §1419

Rechtssatz

Ist der Gläubiger hinsichtlich einer Ratenzahlung in Annahmeverzug und erklärt er, ein Vertrag sei gar nicht zustandegekommen, so verstößt sein im Rechtsstreit eingenommener Standpunkt, es seinen zwischenzeitig auch die übrigen Raten fällig, gegen Treu und Glauben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0017602

Dokumentnummer

JJR_19850530_OGH0002_0070OB00559_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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