Norm
ABGB §904 IIRechtssatz
Ist der Gläubiger hinsichtlich einer Ratenzahlung in Annahmeverzug und erklärt er, ein Vertrag sei gar nicht zustandegekommen, so verstößt sein im Rechtsstreit eingenommener Standpunkt, es seinen zwischenzeitig auch die übrigen Raten fällig, gegen Treu und Glauben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0017602Dokumentnummer
JJR_19850530_OGH0002_0070OB00559_8500000_002