RS OGH 1985/6/4 5Ob548/85

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Veröffentlicht am 04.06.1985
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Norm

ABGB §435
AußStrG §16 BIII2d
EO §333

Rechtssatz

Die Frage, ob im Falle einer Verwertung nach § 333 EO der betreibende Gläubiger auch berechtigt ist, anstelle des Verpflichteten in Ansehung des im Miteigentum des Verpflichteten und eines Dritten stehenden Superädifikates die Benützungsregelung zu begehren, wird im Gesetz nicht eindeutig beantwortet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0004386

Dokumentnummer

JJR_19850604_OGH0002_0050OB00548_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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