Norm
AngG §27 Z1 E1aRechtssatz
Handlungen, die zum Teil noch vor der Gründung eines selbständigen Unternehmens vorgenommen wurden und insoweit als bloße Vorbereitungshandlungen die Voraussetzungen des Entlassungstatbestandes des § 27 Z3 AngG erster Tatbestand, nicht erfüllen, ändern am vertrauensverwirkenden Charakter im Sinne des § 27 Z 1 AngG erster Tatbestand, nichts.Handlungen, die zum Teil noch vor der Gründung eines selbständigen Unternehmens vorgenommen wurden und insoweit als bloße Vorbereitungshandlungen die Voraussetzungen des Entlassungstatbestandes des Paragraph 27, Z3 AngG erster Tatbestand, nicht erfüllen, ändern am vertrauensverwirkenden Charakter im Sinne des Paragraph 27, Ziffer eins, AngG erster Tatbestand, nichts.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Konkurrenzverbot, Vorsatz, Verschulden, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0029410Dokumentnummer
JJR_19850604_OGH0002_0040OB00068_8500000_001