RS OGH 1985/6/10 1Ob585/85

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Veröffentlicht am 10.06.1985
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Norm

ABGB §1375 B
ABGB §1431 I
ABGB §1432

Rechtssatz

Verlangt ein Zessionar unter ausdrücklichem Hinweis, daß der Schuldner nicht mehr an den ursprünglichen Gläubiger zahlen hätte dürfen, Zahlung an sich, gilt die vorbehaltlose, unter Hinweis auf das Verlangen des Zessionars erfolgte Zahlung an diesen als Anerkenntnis, das einen Rückforderungsanspruch wegen irrtümlicher Zahlung ausschließt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0032895

Dokumentnummer

JJR_19850610_OGH0002_0010OB00585_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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