RS OGH 1985/6/12 3Ob570/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.1985
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Norm

ABGB §823

Rechtssatz

Bei der sog Singularklage braucht der Kläger als Gesamtrechtsnachfolger ( zunächst ) nur das Recht des Erblassers an der in Anspruch genommenen Sache zu beweisen, nicht aber den Fortbestand dieses Rechtes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0013129

Dokumentnummer

JJR_19850612_OGH0002_0030OB00570_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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