RS OGH 2020/5/26 3Ob570/85, 7Ob586/92, 5Ob116/12p, 2Ob212/19v

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Veröffentlicht am 12.06.1985
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Rechtssatz

Eine sog Singularklage liegt vor, wenn der eingeantwortete Alleinerbe vom Erblasser abgelegte Einzelrechte durchsetzen möchte ( hier: die Ausfolgung des Betrages der Einlagen von drei angeblich "verbrachten" und realisierten Sparbücher des Erblassers). Voraussetzung einer solchen Klage ist daher unter anderem, dass das Recht dem Erblasser zustand.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Erbschaftsklage

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0013131

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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