RS OGH 2007/11/15 8Ob11/85, 8Ob49/86, 8Ob83/86, 2Ob14/88, 2Ob190/07s

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Veröffentlicht am 19.06.1985
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Rechtssatz

Die Leistungen nach dem Krtn SHG sind keinesfalls ihrem Zweck nach dazu bestimmt, den Schädiger zu entlasten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0031417

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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