RS OGH 1985/6/19 8Ob11/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.1985
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Norm

ABGB §1325 D7
ABGB §1325 D8

Rechtssatz

Gerade eine Legalzession setzt voraus, daß der Anspruch des Geschädigten gegen den Schädiger trotz der Drittleistung weiterbesteht, was nur möglich ist, wenn die Drittleistung auf den Schaden nicht angerechnet wird und damit die Grundlage für einen Schadenersatzanspruch erhalten bleibt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0031328

Dokumentnummer

JJR_19850619_OGH0002_0080OB00011_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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