RS OGH 1985/6/20 13Os40/85, 13Os64/14g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.1985
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Norm

FinStrG §37 Abs1 lita

Rechtssatz

"An sich gebracht" wird eine Sache schon mit der Erlangung tatsächlicher Verfügungsmacht über sie (Übernahme von Schmuggelware zur Verwaltung daher tatbildlich).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0086506

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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