Norm
ABGB §1151 IERechtssatz
Die Zustimmung oder Nichtzustimmung des Arbeitnehmers zu einer vertragsändernden Versetzung berührt nicht das auf dem Zustimmungsprinzip beruhende Mitwirkungsrecht des Betriebsrates im Sinne des § 101 ArbVG.Die Zustimmung oder Nichtzustimmung des Arbeitnehmers zu einer vertragsändernden Versetzung berührt nicht das auf dem Zustimmungsprinzip beruhende Mitwirkungsrecht des Betriebsrates im Sinne des Paragraph 101, ArbVG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0021249Dokumentnummer
JJR_19850625_OGH0002_0040OB00079_8500000_001