RS OGH 1985/6/26 1Ob564/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1985
beobachten
merken

Norm

HVG §29 IIg2
  1. HVG Art. 1 § 29 gültig von 01.01.1992 bis 30.06.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 162/2015
  2. HVG Art. 1 § 29 gültig von 01.01.1986 bis 31.12.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 483/1985

Rechtssatz

Dafür, ob der mit Abschluß des Kaufvertrages grundsätzlich entstandene Provisionsanspruch des Immobilienmaklers bei Eintritt der vereinbarten auflösenden Bedingung wieder entfällt, ist entscheidend, ob der vermittelte Vertrag für den Auftraggeber des Maklers wirtschaftlich von Wert war; dies ist für den Käufer einer Liegenschaft nicht der Fall, wenn auflösende Bedingung das (nicht vom Käufer selbst herbeigeführte) Mißlingen der vom Verkäufer vorzunehmenden Lastenfreistellung der verkauften Liegenschaft war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0062778

Dokumentnummer

JJR_19850626_OGH0002_0010OB00564_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten