RS OGH 1985/6/26 3Ob577/85

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Veröffentlicht am 26.06.1985
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Norm

KO §30 Abs1 Z1
StGB §159 Abs1 Z2
ZPO §268 IIID6
ZPO §502 Abs4 Z1 HII

Rechtssatz

Der Frage, ob das verurteilende Erkenntnis des Strafgerichtes wegen des Vergehens der fahrlässigen Krida nach dem § 159 Abs 1 Z 2 StGB nach § 268 ZPO den Richter auch insoweit bindet, als der Zeitpunkt des Eintrittes der Zahlungsfähigkeit des Verurteilten festgestellt ist, kommt erhebliche Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zu. Von ihrer Beantwortung hängt auch die Entscheidung über einen Anfechtungsanspruch nach § 30 Abs 1 Z 1 KO ab.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0040380

Dokumentnummer

JJR_19850626_OGH0002_0030OB00577_8500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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